Beurlaubungen
Bis zu 2 Tagen genehmigt der/die Klassenlehrer/-in. Ab 3 Tagen muss frühzeitig ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt werden. Eine Beurlaubung im direkten Anschluss an die Ferientage ist in der Regel nicht möglich.
Beurlaubungen
Bis zu 2 Tagen genehmigt der/die Klassenlehrer/-in. Ab 3 Tagen muss frühzeitig ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt werden. Eine Beurlaubung im direkten Anschluss an die Ferientage ist in der Regel nicht möglich.